Kennzeichnungs-Check
In wenigen Fragen zur ersten Einordnung.
Beantworten Sie ein paar Fragen zu Ihrem Inhalt. Der Check zeigt Ihnen, wie wir den Fall einordnen und welche nächsten Schritte aus unserer Sicht sinnvoll sind.
Mögliche nächste Schritte
Hinweis
Was Artikel 50 regelt
Nicht jeder KI-Einsatz ist kennzeichnungsrelevant.
Die KI-Verordnung unterscheidet vier Situationen, in denen Menschen erfahren sollen, dass KI im Spiel ist. Zwei davon richten sich vor allem an die Hersteller von KI-Tools, zwei betreffen Unternehmen, die KI-Inhalte veröffentlichen oder KI einsetzen. Was der EU AI Act im Einzelnen verlangt, erklärt unser Beitrag zur KI-Kennzeichnungspflicht. Hier geht es um die Umsetzung.
Chatbots und Voicebots
Wer mit einem KI-Assistenten schreibt oder spricht, soll das erkennen können, spätestens zu Beginn der ersten Interaktion. Die Pflicht richtet sich an den Anbieter des Systems. Als Betreiber gestalten Sie Name, Avatar und Begrüßung und entscheiden, ob der Hinweis sichtbar bleibt.
Deepfakes und bestimmte Texte
Für Bilder, Videos und Audio, die echt wirken und realen Personen, Orten oder Ereignissen ähneln, sieht die Verordnung eine Offenlegung vor. Ebenso für KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, die niemand redaktionell prüft und verantwortet.
Emotionserkennung
Wer Systeme einsetzt, die Emotionen erkennen oder Menschen anhand biometrischer Merkmale einordnen, soll die betroffenen Personen darüber informieren. Für klassische Websites ist das selten relevant.
Maschinenlesbare Markierung
KI-Systeme, die Bilder, Videos, Audio oder Text erzeugen, sollen ihre Ergebnisse technisch markieren, etwa über Wasserzeichen oder Metadaten. Ihre Aufgabe: diese Markierung nicht versehentlich entfernen.
Unsicher, ob Ihr Inhalt betroffen ist? Zum Kennzeichnungs-Check.
Ihre Rolle
Anbieter oder Betreiber?
Die Verordnung verteilt die Pflichten nach Rollen. Welche Rolle Sie einnehmen, entscheidet darüber, welche Absätze von Artikel 50 für Sie relevant sind.
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Betreiber: die Rolle der meisten Unternehmen
Sie nutzen ein KI-System in eigener Verantwortung, zum Beispiel einen Bildgenerator für Kampagnen, ein Sprachmodell für Blogartikel oder einen eingekauften Chatbot. Für Sie geht es vor allem um Deepfakes und KI-Texte zu öffentlichen Themen. Beim eingekauften Chatbot liegt die Hinweispflicht formal beim Anbieter, die Oberfläche gestalten aber Sie: Name, Avatar, Begrüßung und ob der KI-Hinweis sichtbar bleibt.
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Anbieter: wer KI-Systeme entwickelt oder unter eigenem Namen anbietet
Sie entwickeln ein KI-System oder bringen es unter Ihrer Marke auf den Markt. Dann geht es zusätzlich darum, dass Ihr Chatbot sich als KI zu erkennen gibt und erzeugte Inhalte technisch markiert sind. Laut Leitlinien gilt das auch, wenn Sie ein bestehendes System etwa mit eigenen Daten anpassen und unter eigenem Namen anbieten. Wer nur ein fertiges System einbindet, bleibt Betreiber.
Aus der Praxis
Sieben Fälle aus der Praxis, und wie wir sie einschätzen.
Typische Situationen aus Marketing, Shop und Kommunikation, von Chatbot bis Produktbild. Für Ihren konkreten Inhalt nutzen Sie am besten den Check am Seitenanfang.
Nutzer sollen spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI schreiben. Die Pflicht trifft den Anbieter des Bots, die Oberfläche gestalten aber Sie. Ein klarer Hinweis im Chat-Header oder in der Begrüßung ist der richtige Weg, ein menschlich wirkender Name ohne Hinweis dagegen nicht.
Zum Beispiel ein generiertes Teamfoto, Ihr Standort oder ein Video mit der Stimme einer realen Person. Das sind Deepfakes im Sinne der Verordnung. Die Kommission nennt als Beispiel ein Video mit dem synthetischen Avatar eines CEO. Dafür ist ein sichtbares Label direkt am Motiv vorgesehen, Metadaten allein reichen nicht.
Wirkt echt, zeigt aber niemanden Bestimmten. Laut Leitlinien zählen auch realistische, KI-erzeugte Personen als Deepfake, wenn Betrachter das Bild für echt halten könnten. Ob Ihr Motiv diese Schwelle erreicht, bleibt Einzelfall. Entweder Sie kennzeichnen oder Sie wählen bewusst einen klar illustrativen Stil.
Kommt auf Thema und Prüfung an. Prüft eine Person den Text inhaltlich und verantwortet ihn redaktionell, greift die Ausnahme. Geht ein ungeprüfter KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse live, etwa Gesetzesänderungen, Gesundheit oder Branchennews, ist eine Kennzeichnung vorgesehen. Rechtschreibkorrektur zählt laut Kommission nicht als Prüfung.
Werbung und Produktbeschreibungen nimmt die Kommission ausdrücklich aus. Mit einer Ausnahme: Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit zählen auch dort zu den Themen von öffentlichem Interesse und brauchen Prüfung oder Kennzeichnung. Stimmen müssen die Aussagen ohnehin, dafür gilt das Wettbewerbsrecht.
Ein echtes Produkt vor KI-generiertem Hintergrund ist laut Kommission kein Deepfake, solange das Bild nicht über Aussehen oder Eigenschaften täuscht. Ein KI-Bild, das das Produkt besser, anders oder hochwertiger zeigt als in Wirklichkeit, dagegen schon. Entscheidend ist also, was Ihre Kunden über das Produkt annehmen sollen.
Was niemand für eine echte Aufnahme hält, ist kein Deepfake. Die Kommission nennt als Beispiele eine Sphinx über dem Eiffelturm oder sprechende Mäuse im Werbespot. Übliche Bildbearbeitung wie Farbkorrektur, Freisteller oder Hintergrund-Retusche zählt ebenfalls nicht dazu. Ein freiwilliges Label bleibt eine Entscheidung für Ihre Marke.
Unsere Einschätzung
Wahrscheinlich kennzeichnungsrelevantChatbot oder KI-Assistent auf der Website
Nutzer sollen spätestens zu Beginn der ersten Interaktion erkennen, dass sie mit einer KI schreiben. Die Pflicht trifft den Anbieter des Bots, die Oberfläche gestalten aber Sie. Ein klarer Hinweis im Chat-Header oder in der Begrüßung ist der richtige Weg, ein menschlich wirkender Name ohne Hinweis dagegen nicht.
Unsere Einschätzung
Wahrscheinlich kennzeichnungsrelevantKI-Bilder und Videos, die wie echte Aufnahmen wirken
Zum Beispiel ein generiertes Teamfoto, Ihr Standort oder ein Video mit der Stimme einer realen Person. Das sind Deepfakes im Sinne der Verordnung. Die Kommission nennt als Beispiel ein Video mit dem synthetischen Avatar eines CEO. Dafür ist ein sichtbares Label direkt am Motiv vorgesehen, Metadaten allein reichen nicht.
Unsere Einschätzung
Wahrscheinlich kennzeichnungsrelevantFotorealistische Symbolbilder mit erfundenen Personen
Wirkt echt, zeigt aber niemanden Bestimmten. Laut Leitlinien zählen auch realistische, KI-erzeugte Personen als Deepfake, wenn Betrachter das Bild für echt halten könnten. Ob Ihr Motiv diese Schwelle erreicht, bleibt Einzelfall. Entweder Sie kennzeichnen oder Sie wählen bewusst einen klar illustrativen Stil.
Unsere Einschätzung
Genauer prüfenBlog- und Fachartikel mit KI-Unterstützung
Kommt auf Thema und Prüfung an. Prüft eine Person den Text inhaltlich und verantwortet ihn redaktionell, greift die Ausnahme. Geht ein ungeprüfter KI-Text zu einem Thema von öffentlichem Interesse live, etwa Gesetzesänderungen, Gesundheit oder Branchennews, ist eine Kennzeichnung vorgesehen. Rechtschreibkorrektur zählt laut Kommission nicht als Prüfung.
Unsere Einschätzung
Nach unserer Einschätzung eher nicht betroffenProdukttexte, Werbung und Social-Media-Posts
Werbung und Produktbeschreibungen nimmt die Kommission ausdrücklich aus. Mit einer Ausnahme: Aussagen zu Gesundheit, Verbrauchersicherheit oder Nachhaltigkeit zählen auch dort zu den Themen von öffentlichem Interesse und brauchen Prüfung oder Kennzeichnung. Stimmen müssen die Aussagen ohnehin, dafür gilt das Wettbewerbsrecht.
Unsere Einschätzung
Genauer prüfenProduktbilder im Online-Shop
Ein echtes Produkt vor KI-generiertem Hintergrund ist laut Kommission kein Deepfake, solange das Bild nicht über Aussehen oder Eigenschaften täuscht. Ein KI-Bild, das das Produkt besser, anders oder hochwertiger zeigt als in Wirklichkeit, dagegen schon. Entscheidend ist also, was Ihre Kunden über das Produkt annehmen sollen.
Unsere Einschätzung
Nach unserer Einschätzung eher nicht betroffenIllustrationen, Grafiken und retuschierte Fotos
Was niemand für eine echte Aufnahme hält, ist kein Deepfake. Die Kommission nennt als Beispiele eine Sphinx über dem Eiffelturm oder sprechende Mäuse im Werbespot. Übliche Bildbearbeitung wie Farbkorrektur, Freisteller oder Hintergrund-Retusche zählt ebenfalls nicht dazu. Ein freiwilliges Label bleibt eine Entscheidung für Ihre Marke.
Unsere Einschätzung auf Basis der Verordnung und der Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026, keine Rechtsberatung. Quellen und Hinweis unten.
Unsere Einschätzung auf Basis der Verordnung und der Leitlinien der EU-Kommission vom Juli 2026, keine Rechtsberatung. Quellen und Hinweis unten.
Unsere Expertise
Wo Kennzeichnung in der Praxis scheitert.
Die Einordnung ist das eine. In der Umsetzung scheitert Kennzeichnung oft an der Technik: an Bildpipelines, CMS-Strukturen und Workflows, die für KI-Inhalte nie gedacht waren. Genau dort setzen wir an.
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Im CMS weiß niemand, welches Bild von einer KI stammt
ProblemMedien werden hochgeladen, wiederverwendet und von verschiedenen Personen eingebunden. Die Information „mit KI erstellt“ geht dabei verloren.LösungEin Feld in der Mediathek, das beim Upload abgefragt wird und das passende Label überall automatisch am Bild ausspielt. -
Automatische Übersetzungen gehen ungeprüft live
ProblemÜbersetzungs-Plugins veröffentlichen KI-Texte oft direkt. Bei Inhalten von öffentlichem Interesse fehlt dann die redaktionelle Prüfung.LösungFreigabe-Workflows, die KI-Texte vor der Veröffentlichung prüfen lassen und die Freigabe mit Datum und Person dokumentieren. -
Der Chatbot wirkt wie ein Mensch
ProblemEin freundlicher Vorname, ein Foto als Avatar, kein Hinweis: So entsteht genau der Eindruck, den die Verordnung vermeiden will.LösungWir integrieren Chat-Lösungen mit klarem KI-Hinweis vor der ersten Eingabe, ohne dass Nutzerführung und Conversion leiden. -
Die Bildoptimierung entfernt KI-Metadaten
ProblemWebP-Konvertierung, CDN-Optimierung und Komprimierung entfernen häufig sämtliche Metadaten und damit auch die technischen Hinweise der KI-Tools.LösungWir richten Ihre Bildverarbeitung so ein, dass relevante Metadaten erhalten bleiben, und prüfen das automatisiert.
So arbeiten wir
In fünf Schritten zur sauberen Kennzeichnung.
Kennzeichnung ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Prozess. Mit diesen Schritten bringen Sie Ordnung in Ihre KI-Inhalte, und wir unterstützen Sie bei jedem davon.
Bestand erfassen
Wo entstehen bei Ihnen KI-Inhalte? Website, Shop, Social Media, Newsletter, Kundenservice. Wir listen Tools, Inhaltstypen und Verantwortliche auf.
Gemeinsam einordnen
Je Inhaltstyp besprechen wir mit Ihnen, ob eine Kennzeichnung aus unserer Sicht sinnvoll ist: Wirkt es echt? Informiert es über öffentliche Themen? Spricht eine KI mit Menschen? Grenzfälle klären Sie mit Ihrer Rechtsberatung, wir liefern die Vorlage dafür.
Sichtbar kennzeichnen
Unsere Empfehlung: Label direkt am Inhalt, auf den ersten Blick erkennbar und barrierefrei. Bei Inhalten, die geteilt oder heruntergeladen werden, fest im Motiv.
Metadaten erhalten
Wasserzeichen und Metadaten der KI-Tools sollen beim Komprimieren, Konvertieren und Hochladen nicht verloren gehen.
Freigaben dokumentieren
Wer hat welchen Inhalt wann geprüft und freigegeben? Aus unserer Erfahrung am besten automatisch im CMS und nicht nachträglich.
Bereit für den ersten Schritt?
Erzählen Sie uns, wo Sie KI einsetzen. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welche Schritte für Sie sinnvoll sind.
Ersten Schritt besprechenLassen Sie uns über Ihre KI-Inhalte sprechen.
Eine kurze Beschreibung, wo Sie KI einsetzen, reicht für den Start. Wir sagen Ihnen offen, was wir umsetzen können und wo Sie zusätzlich rechtlichen Rat brauchen.
Kostenloses Erstgespräch
Unsere Leistungen
Was wir für Sie tun. Und was nicht.
Wir sind eine Digitalagentur, keine Kanzlei. Wir bewerten Ihre Inhalte nicht rechtlich und geben keine Garantien ab. Was wir können: Kennzeichnung technisch und organisatorisch so in Website, Shop und CMS verankern, dass sie im Alltag funktioniert und Ihre Redaktion nicht ausbremst.
Kennzeichnung im CMS und Shop
Wir bauen Kennzeichnung fest in Ihre Systeme ein, damit sie zuverlässig und ohne Mehraufwand ausgespielt wird.
Freigabe-Workflows und Dokumentation
Wer hat was wann geprüft und freigegeben? Wir sorgen dafür, dass das im CMS automatisch festgehalten wird und nicht nachträglich rekonstruiert werden muss.
KI-Lösungen mit Transparenz
Sie planen einen Chatbot oder KI-Assistenten? Wir entwickeln ihn so, dass der KI-Hinweis Teil des Konzepts ist und die Nutzerführung trotzdem funktioniert.
Zur Einordnung
Was wir bewusst nicht anbieten
Eine rechtliche Bewertung Ihrer Inhalte oder die Zusage, dass Ihre Website damit alle Anforderungen erfüllt. Die Auslegung von Artikel 50 hat Grauzonen, und Rechtsberatung gehört in eine Kanzlei.
Noch unsicher, was betroffen ist? Erst den Check machen.
Zeitplan
Der AI Act gilt schrittweise.
Die KI-Verordnung ist 2024 in Kraft getreten und wird in mehreren Stufen anwendbar. Die Transparenzpflichten zur Kennzeichnung gelten seit dem 2. August 2026. Im Juli 2026 hat die EU-Kommission Leitlinien zu ihrer Umsetzung veröffentlicht, auf die sich diese Seite stützt.
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In Kraft
1. August 2024
Die KI-Verordnung tritt in Kraft.
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In Kraft
2. Februar 2025
Verbote bestimmter KI-Praktiken und Anforderungen an die KI-Kompetenz von Mitarbeitenden.
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In Kraft
2. August 2025
Regeln für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck.
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Aktuelle Stufe
2. August 2026
Transparenzpflichten nach Artikel 50, also auch die Kennzeichnung von KI-Inhalten.
Weitere Stufen, etwa für Hochrisiko-KI, folgen. Der Zeitplan kann sich durch Änderungen auf EU-Ebene verschieben.
Gut zu wissen
Ihre Fragen.
Klare Antworten.
Die wichtigsten Antworten zur Umsetzung. Die rechtlichen Hintergründe lesen Sie in unserem Beitrag „KI-Kennzeichnungspflicht: Was der EU AI Act verlangt“. Für Ihren Einzelfall sprechen Sie uns gern an.
Was ist ein Deepfake im Sinne des AI Act?
Die Verordnung meint damit Bilder, Videos oder Audio, die mit KI erzeugt oder verändert wurden, existierenden Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und fälschlich als echt erscheinen würden. Entscheidend ist, ob jemand den Inhalt für eine echte Aufnahme halten könnte. Die Kommission nennt als Beispiele das Video eines synthetischen CEO-Avatars, eine KI-erzeugte Influencerin in der Werbung oder ein KI-Produktbild, das das Produkt besser aussehen lässt als in Wirklichkeit. Auch realistische, erfundene Personen zählen dazu.
Wer ist Betreiber, wenn eine Agentur unsere Inhalte produziert?
Die Kommission stellt in ihren Leitlinien klar: Wer eine Agentur nur beauftragt, ohne zu entscheiden oder zu kontrollieren, ob und wie sie KI einsetzt, ist nicht Betreiber. Betreiber ist dann die Agentur. Produzieren wir Inhalte für Sie, kümmern wir uns deshalb um Markierung, Kennzeichnung und Dokumentation. Geben Sie den KI-Einsatz selbst vor oder nutzen Sie die Tools in Ihrem Haus, bleiben Sie Betreiber. Wer welche Rolle trägt, halten wir vor dem Start schriftlich fest.
Wie kann eine Kennzeichnung aussehen?
Ein bestimmtes Design schreibt die Verordnung nicht vor. Die Information soll klar und eindeutig sein, spätestens beim ersten Kontakt mit dem Inhalt erkennbar und barrierefrei. Eine Orientierung bieten die Icons aus dem freiwilligen Verhaltenskodex der EU-Kommission. Die konkrete Formulierung und Gestaltung legen Sie im Einzelfall fest.
Reicht das KI-Label von Instagram, LinkedIn oder TikTok?
Darauf würden wir uns nicht verlassen. Plattform-Labels werden nicht einheitlich gesetzt und gehen beim Teilen oder Herunterladen verloren. Bei Inhalten, die wie echte Aufnahmen wirken, spricht aus unserer Sicht viel dafür, die Kennzeichnung fest im Bild oder Video einzubetten.
Gibt es Ausnahmen für künstlerische oder satirische Inhalte?
Für offensichtlich künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Werke sieht die Verordnung eine Erleichterung vor: Der KI-Einsatz soll so offengelegt werden, dass die Darstellung des Werks nicht beeinträchtigt wird. Ganz entfällt der Hinweis nicht. Die Kommission legt die Ausnahme eng aus: Werbung mit Deepfakes, etwa eine synthetische Influencerin, die ein Produkt testet, fällt nicht darunter.
Was droht bei Verstößen?
Die KI-Verordnung sieht für Verstöße gegen die Transparenzpflichten Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes vor. Wie Behörden das in der Praxis handhaben, bleibt abzuwarten.
Wie läuft die Zusammenarbeit ab und was kostet sie?
Wir starten mit einem kostenlosen Erstgespräch über Ihre KI-Inhalte und Ihre Systeme. Danach erhalten Sie ein Angebot, das zum Umfang passt: von einem Label-Feld im CMS über Freigabe-Workflows bis zur Bildverarbeitung, die Metadaten erhält. Feste Pakete gibt es bewusst nicht, weil jede Website und jedes CMS anders ist. Umfang, Dauer und Preis halten wir vor dem Start schriftlich fest.
Bieten Sie Rechtsberatung an?
Nein. Wir sind eine Digitalagentur und keine Kanzlei. Die Inhalte auf dieser Seite und der Check geben unsere Einschätzung wieder. Wir unterstützen Sie bei der technischen und organisatorischen Umsetzung, etwa bei Labels im CMS, Freigabe-Workflows oder Chatbot-Hinweisen. Für eine rechtliche Bewertung Ihres Einzelfalls empfehlen wir eine spezialisierte Kanzlei.
Herzlichen Dank für Ihr Vertrauen!
Wir haben Ihre Nachricht sicher erhalten und freuen uns über Ihr Interesse. Unser Team ist bereits dabei, Ihre Anfrage sorgfältig zu prüfen und wird sich binnen eines Arbeitstages mit Ihnen in Verbindung setzen.
Sollten Sie in der Zwischenzeit weitere Fragen haben oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und Ihre Anliegen zu unserer höchsten Priorität zu machen.